Die Bestimmungen für die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis sind in den Artikeln 31 bis 33 des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz festgelegt. Darüber hinaus regeln auch die Artikel 28 und 29 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis.
Ausländer, die für eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis in Frage kommen:
- Ausländer, die zu wissenschaftlichen Forschungszwecken einreisen;
- Ausländer, die in der Türkiye Immobilien besitzen;
- Ausländer, die geschäftliche Beziehungen aufbauen oder ein Unternehmen gründen wollen;
- Ausländer, die an betrieblichen Fortbildungsprogrammen teilnehmen;
- Ausländer, die zu Bildungszwecken oder ähnlichen Zwecken im Rahmen von Abkommen, an denen die Republik Türkei beteiligt ist, oder von Studentenaustauschprogrammen einreisen;
- Ausländer, die zu touristischen Zwecken einreisen;
- Ausländer, die sich einer Behandlung unterziehen, sofern sie keine Krankheiten haben, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen;
- Ausländer, die aufgrund von Ersuchen oder Entscheidungen von Justiz- oder Verwaltungsbehörden in der Türkiye bleiben müssen;
- Ausländer, denen bei Wegfall der Voraussetzungen für die Familienzusammenführung eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt wird;
- Ausländer, die Türkischkurse besuchen;
- Ausländer, die über öffentliche Einrichtungen an Bildungs-, Forschungs-, Praktikums- und anderen Kursen in der Türkiye teilnehmen;
- Ausländer, die ihre Hochschulausbildung in der Türkiye abgeschlossen haben und einen Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschluss stellen;
- Ausländer, die Investitionen in einem vom Ministerrat festgelegten Umfang und Ausmaß tätigen werden, sowie deren ausländische Ehepartner, minderjährige oder unterhaltsberechtigte ausländische Kinder;
- Bürger der Türkischen Republik Nordzypern.
Für wie viele Jahre kann eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?
Mit Ausnahme der in den Punkten 13 und 14 genannten Ausländer kann eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis jeweils für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren erteilt werden. Für die in Nummer 13 genannten Ausländer kann eine fünfjährige kurzfristige Aufenthaltserlaubnis für sich und ihre Familien erteilt werden, wenn sie beabsichtigen, in der Türkiye Investitionen in einer vom Ministerrat festgelegten Höhe und Umfang zu tätigen. Darüber hinaus können diese Investoren die türkische Staatsbürgerschaft oder eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ausführliche Informationen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft finden Sie in unserem Artikel „Welche Möglichkeiten gibt es, die Staatsbürgerschaft zu erwerben?“.
Bedingungen für eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis
Für die Erteilung einer kurzfristige Aufenthaltserlaubnis müssen Ausländer die in Artikel 32 des Gesetzes festgelegten Bedingungen erfüllen:
- Vorlage von Informationen und Unterlagen, die sich auf den Zweck des Aufenthalts in der Türkiye beziehen,
- Nicht unter den Anwendungsbereich von Artikel 7 des genannten Gesetzes fallen,
- Über geeignete Unterkunftsbedingungen verfügen, die den allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen,
- Auf Verlangen ein von den zuständigen Behörden des Landes der Staatsangehörigkeit oder des rechtmäßigen Wohnsitzes ausgestelltes Dokument vorlegen, das das Vorstrafenregister enthält,
- Bereitstellung von Adressinformationen in der Türkiye.
Gründe für die Ablehnung, Annullierung oder Nichtverlängerung der kurzfristige Aufenthaltserlaubnis
- Nichterfüllung oder Verlust einer oder mehrerer Voraussetzungen für die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis,
- Feststellung, dass die Aufenthaltserlaubnis für andere als die ursprünglich vorgesehenen Zwecke genutzt wird,
- Vorliegen einer gültigen Abschiebungsanordnung oder eines Einreiseverbots in der Türkiye,
- Verstoß gegen die Dauer des Auslandsaufenthalts.
In diesen Fällen wird die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt, bei Erteilung wird sie annulliert und bei Ablauf wird sie nicht verlängert.
Für detailliertere Informationen folgen Sie weiterhin unserem Blog und kontaktieren Sie uns über unsere Kontaktinformationen, um sich mit unserem Expertenteam zu beraten.