Die Bestimmungen für die langfristige Aufenthaltserlaubnis sind in den Artikeln 42 bis 45 des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz festgelegt. Darüber hinaus regeln auch die Artikel 40 bis 43 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz die langfristige Aufenthaltserlaubnis.
Ausländer, die für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in Frage kommen:
- Ausländer, die sich seit mindestens acht ununterbrochenen Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkiye aufgehalten haben oder die vom Ministerium festgelegten Bedingungen erfüllen, erhalten von den Gouvernementsämtern mit Genehmigung des Ministeriums eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
- Flüchtlinge, bedingt anerkannte Flüchtlinge, Inhaber eines subsidiären Schutzstatus, Inhaber einer humanitären Aufenthaltserlaubnis und Personen, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde, sind nicht für den Übergang zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis berechtigt. (Für detaillierte Informationen können Sie unseren Artikel mit dem Titel „Humanitäre Aufenthaltserlaubnis“ lesen.)
Für wie viele Jahre kann eine langfristige Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden?
Eine langfristige Aufenthaltserlaubnis wird auf unbestimmte Zeit erteilt.
Was sind die Voraussetzungen für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis?
Damit eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, müssen Ausländer die in Artikel 43 des Gesetzes festgelegten Bedingungen erfüllen.
- Mindestens acht ununterbrochene Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkiye gelebt haben (Für die Berechnung der ununterbrochenen acht Jahre wird die Hälfte der Dauer der Aufenthaltserlaubnis für Studenten und die volle Dauer der anderen Aufenthaltserlaubnisse gemäß Artikel 38 des Gesetzes berücksichtigt),
- In den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe erhalten haben,
- Über ausreichende und regelmäßige finanzielle Mittel verfügen, um sich und ihre Familienangehörigen zu versorgen,
- Eine gültige Krankenversicherung haben,
- Keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen (mit Ausnahme von Ausländern, die vom Ausschuss für Migrationspolitik als geeignet erachtet werden).
Rechte, die durch die langfristige Aufenthaltserlaubnis gewährt werden
Ausländer mit einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis können die Rechte in Anspruch nehmen, die türkischen Staatsbürgern gewährt werden, mit Ausnahme der Wehrpflicht, des Wahlrechts (aktiv und passiv), des Eintritts in den öffentlichen Dienst, der zollfreien Einfuhr von Fahrzeugen und der durch Sondergesetze vorbehaltenen Rechte im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit.
Gründe für die Ablehnung, Annullierung oder Nichtverlängerung der langfristigen Aufenthaltserlaubnis
- Wenn der Ausländer eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellt,
- Wenn sich der Ausländer aus anderen Gründen als Gesundheit, Bildung und obligatorischem öffentlichen Dienst in seinem Land länger als ein Jahr ununterbrochen außerhalb der Türkiye aufhält,
In diesen Fällen wird die langfristige Aufenthaltserlaubnis annulliert. Ausländer, deren langfristige Aufenthaltserlaubnis wegen eines ununterbrochenen Aufenthalts außerhalb der Türkiye von mehr als einem Jahr annulliert wurde (mit Ausnahme von gesundheitlichen Gründen, Bildung oder obligatorischem öffentlichen Dienst in ihrem Land), können diese Erlaubnis erneut beantragen.
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