Gemäß Artikel 28 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 gibt es eine Sonderregelung für den Status von Personen, die die türkische Staatsbürgerschaft durch Erlangung einer Verzichtserlaubnis verloren haben. Dies beinhaltet die Rechte und Pflichten, die ihnen gewährt werden.
Dementsprechend werden diejenigen, die die türkische Staatsbürgerschaft durch Geburt verlieren, und ihre Nachkommen bis zum dritten Grad (gemäß Artikel 28/4 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes kann der Präsident diesen Grad erweitern), mit Ausnahme der folgenden Ausnahmen und unter Vorbehalt der Rechte im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung, weiterhin von den türkischen Bürgern gewährten Rechten wie folgt profitieren:
- Wahlrecht (aktiv und passiv)
- Das Recht, Fahrzeuge oder Haushaltswaren zollfrei einzuführen
- Die Pflicht zum Militärdienst
- Das Recht, ein primäres oder dauerhaftes öffentliches Dienstverhältnis zu bekleiden, das einem Kader unterliegt und dem öffentlich-rechtlichen Regime unterliegt. Es sollte jedoch betont werden, dass SIE ALS ARBEITNEHMER, ZEITARBEITSKRÄFTE ODER VERTRAGSMITARBEITER IN ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN UND ORGANISATIONEN ARBEITEN KÖNNEN. Diese Angelegenheit ist zwischen Artikel 28/1-3 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes geregelt.
Darüber hinaus ist in Artikel 28/2 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes geregelt, dass die erworbenen Sozialversicherungsrechte dieser Personen erhalten bleiben und die Nutzung dieser Rechte den Bestimmungen des einschlägigen Gesetzes unterliegt.
Folglich werden diejenigen, die mit Erlaubnis auf die türkische Staatsbürgerschaft verzichten, und ihre Nachkommen bis zum dritten Grad, abgesehen von den oben genannten Ausnahmen, weiterhin von den türkischen Bürgern gewährten Rechten profitieren.
Es muss jedoch betont werden, dass NACHKOMMEN, DIE VON DIESEN RECHTEN PROFITIEREN, DIE ABLINIE MIT IHREN VORFAHREN DOKUMENTIEREN MÜSSEN. Diese Angelegenheit ist in Artikel 28/5 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes festgelegt.
Für Personen, die in Artikel 28 des TVK (türkisches Staatsbürgerschaftsgesetz) genannt sind, wird auf Antrag eine Blaue Karte ausgestellt, die bescheinigt, dass sie von den in diesem Artikel genannten Rechten profitieren können. Die Vorlage der Karte reicht zur Ausübung der in diesem Artikel vorgesehenen Rechte aus. Infolgedessen werden Personen, die die türkische Staatsbürgerschaft durch eine Verzichtserlaubnis verloren haben, als Inhaber einer Blauen Karte bezeichnet.