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Startseite Artikel Zentrum für Schiedsgerichtsbarkeit, Schlichtung und Mediation

Schriftsatzänderungen in Schiedsgerichtsverfahren: Eine Flexibilität oder eine Einschränkung?

13 September 2024
in Zentrum für Schiedsgerichtsbarkeit, Schlichtung und Mediation
Lesezeit: 3 Min. lesen
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A. EINFÜHRUNG

Ein Schriftsatz kann zum Zwecke der Berichtigung oder Verbesserung gemäß der Zivilprozessordnung Nr. 6100 („HMK“) GEÄNDERT WERDEN. In Zivilsachen stellen die Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen von Ansprüchen und Einreden durch die Parteien eine Ausnahme vom Grundsatz der Erweiterung oder Änderung von Ansprüchen und Einreden im Prozessrecht dar.

Während Schriftsatzänderungen den Parteien in Gerichtsverfahren eine gewisse Flexibilität bieten, unterliegen sie in Schiedsverfahren anderen Erwägungen. Da ein Schiedsverfahren darauf abzielt, einen Fall schnell und effizient abzuschließen, hängen Schriftsatzänderungen von den Grundprinzipien der Schiedsgerichtsbarkeit und dem freien Willen der Parteien ab.

B. Rechtliche Grundlagen für Schriftsatzänderungen in der Schiedsgerichtsbarkeit

Schriftsatzänderungen sind im HMK Nr. 6100 geregelt und erlauben es den Parteien, ihre Ansprüche oder Forderungen in Gerichtsverfahren zu ändern oder zu erweitern. In einem Schiedsverfahren, das durch den freien Willen der Parteien beeinflusst wird, funktioniert das Verfahren jedoch anders.

Ob ein Schriftsatz in einem Schiedsverfahren geändert werden kann, hängt von der Schiedsvereinbarung, den Schiedsregeln (z. B. den Regeln von Schiedsinstitutionen wie der Internationalen Handelskammer (ICC) und dem London Court of International Arbitration (LCIA)) und der Zustimmung der Parteien während des Schiedsverfahrens ab. In der Türkei werden allgemeine gerichtliche Verfahren gemäß Artikel 447 HMK Nr. 6100 nicht direkt in Schiedsverfahren angewandt. 6100 nicht direkt in Schiedsverfahren angewandt; die Bestimmungen über die Änderung von Schriftsätzen in diesem Gesetz können jedoch unter bestimmten Umständen auch in einem Schiedsverfahren Anwendung finden.

C. Bedingungen für Schriftsatzänderungen im Schiedsverfahren

Ein Schriftsatz kann in einem Schiedsgerichtsverfahren in Abhängigkeit von den folgenden Faktoren geändert werden:

  1. Schiedsgerichtsordnung: Die von den Parteien gewählte Schiedsinstitution und die für das Schiedsverfahren vereinbarten Regeln bestimmen, ob ein Schriftsatz geändert werden kann. Einige Schiedsinstitutionen können Änderungsanträge der Parteien bis zu einer bestimmten Grenze akzeptieren, während andere strengere Beschränkungen auferlegen können.
  2. Zeitplan: In Schiedsverfahren hängt die Annahme von Anträgen auf Änderung von Schriftsätzen vom Stadium des Verfahrens ab. In der Regel können Änderungsanträge, die nach Abschluss der Beweisaufnahme und des Schriftsatzes gestellt werden, abgelehnt werden, da sie dem Grundsatz des raschen Abschlusses des Verfahrens widersprechen würden. Frühzeitige Anträge können jedoch vom Schiedsgericht angenommen werden.
  3. Befugnisse des Schiedsgerichts: Im Schiedsverfahren ist das Schiedsgericht berechtigt, Anträge auf Änderung von Schriftsätzen zu prüfen und anzunehmen oder abzulehnen. Die Schiedsrichter handeln im Einklang mit den Schiedsvereinbarungen und der Schiedsgerichtsordnung und treffen eine Entscheidung, indem sie abwägen, ob die Änderung eines Schriftsatzes das Verfahren verlängert und das Gleichgewicht zwischen den Parteien stört.

D. Vor- und Nachteile von Schriftsatzänderungen in der Schiedsgerichtsbarkeit

Die Vorteile sind wie folgt:

  • Flexibilität: Die Parteien können versehentlich unvollständige oder ungenaue Angaben gemacht haben. Durch Änderungen in den Schriftsätzen können solche Fehler korrigiert und eine gerechte Entscheidung herbeigeführt werden.
  • Effektive Rechtsdurchsetzung: Änderungen in den Schriftsätzen ermöglichen es den Parteien, ihre wahren Ansprüche oder Einreden vor Gericht vollständig darzulegen. So kann das Schiedsgericht eine gerechtere Lösung für die Streitigkeit finden.

Die möglichen Nachteile sind folgende

  • Langwierige Verfahren: Eines der Hauptziele der Schiedsgerichtsbarkeit ist es, eine schnelle Lösung zu erreichen. Die Einreichung von Änderungsanträgen kann das Verfahren in die Länge ziehen, was den Grundsätzen der Schnelligkeit und Effizienz der Schiedsgerichtsbarkeit widerspricht.
  • Gleichgewicht zwischen den Parteien/Waffengleichheit: Verspätete Anträge auf Schriftsatzänderungen können den Vorbereitungsprozess der gegnerischen Partei erschweren und die Grundsätze der Waffengleichheit und des Rechts auf ein faires Verfahren untergraben.

E. Stellungnahme

Im Gegensatz zu Gerichtsverfahren sind Schriftsatzänderungen in Schiedsverfahren nicht immer zulässig. Da Schnelligkeit und Effizienz in einem Schiedsverfahren von entscheidender Bedeutung sind, werden Schriftsatzänderungen durch die Schiedsgerichtsordnung und die Stellungnahme des Schiedsgerichts beeinflusst.

In Schiedsverfahren sind der Zeitpunkt der Änderungsanträge und die Stellungnahme des Schiedsrichters von entscheidender Bedeutung, um ein faires Gleichgewicht zwischen den Parteien herzustellen. Die Parteien sollten diese Überlegungen berücksichtigen, bevor sie ein Schiedsverfahren durchführen, um eine effiziente Streitbeilegung zu erreichen.

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