Schiedsgerichtsbarkeit, ein Begriff, der so viel wie „verstärken, festigen“ bedeutet, wird vor allem wegen seiner Nützlichkeit bei der Beilegung von Streitigkeiten mit internationalem Charakter bevorzugt. Sie wurde entwickelt, um dem Bedürfnis nach einer neutralen Gerichtsbarkeit zu entsprechen, der Parteien aus unterschiedlichen Rechtssystemen vertrauen können.
Die wichtigste Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Schiedsverfahrens ist, dass der Streitfall schiedsfähig ist. Die Schiedsfähigkeit wird anhand ihrer Relevanz für das Verfahrensrecht und das materielle Recht bestimmt. In verfahrensrechtlicher Hinsicht bezieht sie sich auf die Möglichkeit, vom Willen der Parteien abhängige Handlungen betreffend die Streitsache vorzunehmen, wie z. B.. einen Vergleich, eine Annahme oder einen Verzicht. In materiell-rechtlicher Hinsicht müssen die Parteien befugt sein, das Recht, das Gegenstand der Klage ist, auszuüben.
In diesem Zusammenhang sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dinglichen Rechten an unbeweglichen Sachen nicht schiedsfähig, einschließlich Streitigkeiten im Zusammenhang mit Eigentum, Nießbrauch, Dienstbarkeit und Hypothek. Streitigkeiten aus dem Strafrecht, dem Vollstreckungs- und Konkursrecht, der Mietfestsetzung, der Räumung, dem Steuerrecht und dem Arbeitsrecht sind ebenfalls nicht schiedsfähig.
Die zweite Voraussetzung ist, dass die Parteien beschließen, die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren zu lösen. Diese Entscheidung wird in der Regel durch eine Schiedsvereinbarung dokumentiert. Die Schiedsvereinbarung muss schriftlich erfolgen. Sie kann in Form eines Artikels, der in den Hauptvertrag zwischen den Parteien aufgenommen wird, oder in Form einer separaten Vereinbarung erfolgen.
Die Parteien können zwischen zwei Methoden wählen: Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit oder institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit. Bei der Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit behalten die Parteien die Kontrolle über das Verfahren, indem sie die Schiedsrichter, den Ort des Schiedsverfahrens, das Schiedsverfahren und das Recht selbst bestimmen oder den Schiedsrichtern die Befugnis erteilen, all diese Aufgaben zu übernehmen. Dabei können sie aber beschließen, dass die Verfahrensregeln einer Institution auf das Schiedsverfahren anzuwenden sind.
Bei der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit ist es erforderlich, eine der vielen weltweit verfügbaren Schiedsinstitutionen auszuwählen. Es können z.B. Institutionen wie ICC, ICSID, oder WIPO ausgewählt werden. Bei einer institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit verläuft das Verfahren nach den Schiedsregeln der ausgewählten Institution.