Die Voraussetzung für Ausländer, in Türkiye zu investieren, ist die Gründung eines Unternehmens. Die Gründung von Unternehmen durch Ausländer und ihre Geschäftstätigkeit werden durch das Gesetz über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 geregelt. Das türkische Handelsgesetzbuch umfasst verschiedene Arten von Unternehmen. Dabei ist zu beachten, dass Ausländer nach dem Gleichheitsgrundsatz des Gesetzes Nr. 4875 jede Art von Unternehmen gründen können, die auch Türken in Türkiye gründen können.
Notwendige Schritte für Ausländer zur Unternehmensgründung in Türkiye
Die notwendigen Schritte für Ausländer zur Gründung eines Unternehmens in Türkiye müssen befolgt werden. Diese sind wie folgt:
- Zunächst sollte die Art des Unternehmens festgelegt und ein Gesellschaftsvertrag entsprechend der Art des Unternehmens erstellt werden.
- Nach Eingabe der erforderlichen Informationen in MERSIS (Zentrales Registrierungssystem) sollten der über das System erstellte Antrag und der für das Unternehmen erstellte Gesellschaftsvertrag an das Handelsregister geschickt werden.
- Dokumente sollten arrangiert und notariell beglaubigt werden. Handelt es sich um Dokumente, die außerhalb von Türkiye ausgestellt wurden, müssen diese mit einer Apostille versehen und von Konsulaten oder Notaren genehmigt werden.
- Eine potenzielle Steuernummer für das Unternehmen sollte beim zuständigen Finanzamt eingeholt werden. Dies ist für nicht türkische Gesellschafter und nicht türkische Vorstandsmitglieder des zu gründenden Unternehmens erforderlich.
- Ein bestimmter Teil des Gesamtkapitals des Unternehmens muss auf das Konto der Wettbewerbsbehörde durch Zahlung bei der Direktion des Handelsregisters eingezahlt werden.
- Ein bestimmter Teil des Kapitals muss auf das Bankkonto des Unternehmens eingezahlt und ein Bankblockierungsschreiben dokumentiert werden.
- Nach Beschaffung der erforderlichen Unterlagen sollte über MERSIS ein Termin beim Handelsregisteramt für das Registrierungsverfahren vereinbart und anschließend der Antrag gestellt werden.
- Einige juristische Bücher des Unternehmens müssen bestätigt werden.
- Ein vom Finanzamt beauftragter Steuerbeamter kommt zur Erstellung eines Prüfberichts in den Hauptsitz des Unternehmens.
- Nach der Registrierung des Unternehmens müssen die Unterschriftszirkulars, die zur Vertretung und Bindung des Unternehmens gegenüber Dritten berechtigt sind, von den autorisierten Unterzeichnern erstellt werden.
- Je nach Situation müssen drei Dokumente ins e-TUYS-System für ausländische Direktinvestitionen übertragen werden: das Formular mit den Aktivitätsinformationen, das Formular mit den Kapitalinformationen und das Formular mit den Informationen über die Anteilsübertragung.
Es besteht keine Verpflichtung für ausländische natürliche oder juristische Personen, die Antragsverfahren zur Gründung eines Unternehmens in Türkiye persönlich durchzuführen. Sie können eine Gesellschaft in Türkiye durch einen Anwalt gründen, dem sie die erforderlichen Vollmachten für die Unternehmensgründung erteilt haben.