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Zu groß zum Scheitern? Die Schweiz und die Zukunft des Too-Big-To-Fail-Prinzips

1 Juli 2026
in Artikel
Lesezeit: 2 Min. lesen
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Zu groß zum Scheitern? Die Schweiz und die Zukunft des Too-Big-To-Fail-Prinzips
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Mehr als drei Jahre nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS steht die Schweiz erneut vor einer grundlegenden Debatte über die Regulierung systemrelevanter Banken. Am 22. April 2026 verabschiedete der Bundesrat ein Reformpaket zur Überarbeitung der Too-Big-To-Fail-Regeln. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, ob Großbanken künftig deutlich höhere Kapitalanforderungen erfüllen müssen.

Die Reform ist eine direkte Folge der Credit-Suisse-Krise von 2023, die außergewöhnliche staatliche Maßnahmen erforderlich machte, um Risiken für das Finanzsystem zu begrenzen. Künftig sollen systemrelevante Banken ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET1) unterlegen.

In den vergangenen Wochen ist die Debatte erneut in den Fokus gerückt. Eine im Juni 2026 veröffentlichte YouGov-Umfrage ergab, dass 79 Prozent der Befragten strengere Kapitalvorschriften für die UBS unterstützen – selbst dann, wenn dies geringere Dividenden oder ein langsameres Wachstum zur Folge hätte. Gleichzeitig betonte Finanzministerin Karin Keller-Sutter, dass stärkere Kapitalregeln für die Stabilität und Glaubwürdigkeit des Schweizer Finanzplatzes notwendig seien.

Die UBS hingegen warnt vor möglichen Wettbewerbsnachteilen. UBS-Konzernchef Sergio Ermotti erklärte zuletzt, dass die Reformen nicht nur die Finanzstabilität, sondern auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz berücksichtigen müssten. Das Parlament wird sich in den kommenden Monaten mit dem Reformpaket befassen; über einzelne Elemente der geplanten Kapitalanforderungen wird bereits intensiv diskutiert.

Die Schweizer Debatte findet zudem in einem internationalen Umfeld statt, in dem auch andere Staaten die Regulierung großer Banken neu bewerten. In den Vereinigten Staaten wird derzeit ebenfalls über die Ausgestaltung der Kapitalanforderungen für systemrelevante Banken diskutiert. Die Frage, wie viel Regulierung notwendig und wie viel Wettbewerbsfähigkeit möglich ist, stellt sich daher weit über die Schweiz hinaus.

Die Reform könnte deshalb auch über die Landesgrenzen hinaus Signalwirkung entfalten. Sie wirft eine grundlegende Frage auf: Sollten Banken, deren Zusammenbruch ein Risiko für die gesamte Volkswirtschaft darstellt, strengeren und speziell auf ihre Größe zugeschnittenen Regeln unterliegen – oder besteht die Gefahr, dass eine übermäßige Regulierung ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt?

 

 

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