Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine viel beachtete Entscheidung zur sogenannten Rückkehrpflicht für Mietwagen getroffen. Damit bestätigte das Gericht erneut die Gültigkeit einer Regelung, die seit vielen Jahren Bestandteil des deutschen Personenbeförderungsrechts ist.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Vorfall in Köln. Ein über die Plattform Uber vermittelter Mietwagen blieb nach dem Absetzen eines Fahrgastes weiterhin am selben Ort stehen. Nach den geltenden Vorschriften müssen Mietwagen jedoch grundsätzlich unverzüglich zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, sofern kein neuer Beförderungsauftrag vorliegt. Eine Kölner Taxigenossenschaft sah darin einen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht und erhob Klage. Nachdem bereits die Vorinstanzen zugunsten der Klägerin entschieden hatten, bestätigte nun auch der BGH diese Rechtsauffassung.
Uber argumentierte, die Regelung stamme aus einer anderen Zeit und werde den Anforderungen moderner Plattformmodelle nicht mehr gerecht. Nach Ansicht des Unternehmens führe die Vorschrift zudem zu unnötigen wirtschaftlichen und ökologischen Belastungen. Der BGH sah jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der Vorschrift.
Die deutsche Rückkehrpflicht zählt weiterhin zu den strengeren Regulierungsinstrumenten im europäischen Markt für digitale Mobilitätsdienste. Mit der zunehmenden Verbreitung plattformbasierter Beförderungsangebote gewinnen auch die Diskussionen über die Wahrung des rechtlichen Gleichgewichts zwischen traditionellen Verkehrsmodellen und digitalen Plattformen an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund betrifft die Entscheidung nicht nur das Personenbeförderungsrecht, sondern steht zugleich im Zusammenhang mit regulatorischen Maßnahmen und wettbewerbsrechtlichen Diskussionen rund um digitale Plattformmärkte in Europa.












