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Österreich führt den „Widerrufsbutton“ für Online-Verträge ein

21 Juli 2026
in Artikel
Lesezeit: 1 Min. lesen
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Österreich führt den „Widerrufsbutton“ für Online-Verträge ein
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Am 7. Juli 2026 beschloss der österreichische Nationalrat das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026). Mit dem Gesetz werden die Richtlinie (EU) 2023/2673 zu Fernabsatzverträgen für Finanzdienstleistungen sowie die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel in österreichisches Recht umgesetzt. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die verpflichtende Einführung einer Online-Rücktrittsfunktion, des sogenannten „Widerrufsbuttons“.

Nach dem Gesetz sollen Unternehmen, die Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen, Verbrauchern eine leicht zugängliche Möglichkeit bieten, den Rücktritt unmittelbar online zu erklären. Diese Verpflichtung soll nicht nur für Finanzdienstleistungen gelten, sondern für sämtliche online abgeschlossenen Fernabsatzverträge. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Ausübung des Widerrufsrechts ebenso einfach zu gestalten wie den Abschluss eines Vertrags.

Neben der Einführung des Widerrufsbuttons erweitert das Gesetz auch die vorvertraglichen Informationspflichten. Verbraucher sollen künftig bereits vor Vertragsschluss zusätzliche Informationen unter anderem über die Reparierbarkeit von Produkten, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie umweltfreundliche Lieferoptionen erhalten. Darüber hinaus werden harmonisierte Informationsanforderungen zu gewerblichen Haltbarkeitsgarantien und gesetzlichen Gewährleistungsrechten eingeführt, um die Transparenz zu erhöhen und informierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen.

Das Gesetz verdeutlicht, dass der europäische Verbraucherschutz zunehmend nicht nur darauf abzielt, Verbraucherrechte zu gewährleisten, sondern auch deren praktische Ausübung zu erleichtern. Während der Widerrufsbutton den Zugang zum Widerrufsrecht erleichtern soll, erweitern die neuen Informationspflichten den Blick auf Aspekte wie Nachhaltigkeit und die langfristige Nutzbarkeit von Produkten. Die Reform macht deutlich, dass digitale Vertragsprozesse künftig nicht nur benutzerfreundlich gestaltet, sondern Verbrauchern ermöglichen sollen, informierte Entscheidungen zu treffen und ihre Rechte einfacher auszuüben.

 

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