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- Antrag auf Unternehmensgründung
- Erklärung der Kammerregistrierung
- Meldeformular für die Gründung
- Notariell beglaubigte türkische Übersetzungen der Pässe ausländischer natürlicher Personen als Gesellschafter.
- Dokument, das die von der Steuerbehörde erhaltenen Steueridentifikationsnummern für ausländische natürliche Personen als Gesellschafter oder die für Ausländer spezifischen Identitätsnummern angibt. Außerdem ist, sofern die Person in Türkiye ansässig ist, eine notariell beglaubigte Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
- Unterschriftserklärung der/des Bevollmächtigten
- Quittung, die bestätigt, dass der Anteil der Gebühr der Wettbewerbsbehörde bei der Kammerkasse hinterlegt wurde.
- Bankbürgschaftsschreiben, aus dem hervorgeht, dass der in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften festgelegte Betrag als Unternehmenskapital auf das Bankkonto des Unternehmens eingezahlt wurde.
- Im Falle eines Sacheinlagebeitrags sollten der Gerichtsbeschluss über die Ernennung eines Sachverständigen, das Sachverständigengutachten und der Gerichtsbeschluss über die Genehmigung des Gutachtens sowie ein Dokument aus dem entsprechenden Register vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass es keine Beschränkungen für die Sacheinlage gibt.
- Für Unternehmen, die eine Genehmigung oder eine befürwortende Stellungnahme des Ministeriums oder anderer offizieller Institutionen für ihre Gründung benötigen, ist das entsprechende Genehmigungs- oder befürwortende Stellungnahmeschreiben erforderlich..
- Vorstandsmitglieder, die keine Anteilseigner sind, sollten eine Erklärung über die Annahme der Aufgaben abgeben, in der sie angeben, dass diese Aufgabe annehmen.
- Wird eine juristische Person in den Vorstand gewählt, so ist eine notariell beglaubigte Kopie des Beschlusses des befugten Organs der juristischen Person vorzulegen, einschließlich der Angaben zu der natürlichen Person, die im Namen der juristischen Person handeln wird und die von der als Vorstandsmitglied gewählten juristischen Person bestimmt wird.
- Wenn es sich bei dem Vorstandsmitglied/Gesellschafter um eine ausländische juristische Person handelt, ist ein Dokument mit den aktuellen Registerauszügen der juristischen Person vorzulegen.
Bitte beachten Sie:
Das Handelsregisteramt in der Stadt, in der das Unternehmen gegründet werden soll, kann zusätzliche Dokumente anfordern. Wir empfehlen, sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Für Unterstützung durch unser erfahrenes Team während des Unternehmensergründungsprozesses klicken Sie bitte hier: https://www.sengunpartners.com/de/.