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Startseite Investitionsberatung in Türkiye Informationstechnologie-Beratung

Eine vergleichende Analyse der Versicherungsanreize für Ausländische und inländische Investoren in der Türkiye

29 April 2025
in Informationstechnologie-Beratung
Lesezeit: 4 Min. lesen
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Yabancı Yatırımcılara Tanınan Sigorta Ayrıcalıklarının Ulusal Yatırımcılarla Karşılaştırmalı Analizi
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In der Türkei werden verschiedene Anreizsysteme implementiert, um das Investitionsklima zu verbessern und Investitionen zu erhöhen. In diesem Zusammenhang stellen versicherungsbezogene Anreize sowohl für in- als auch ausländische Investoren ein wesentliches Element dar. Eine häufig diskutierte Frage ist, ob und inwieweit sich die Rechte, die ausländischen Investoren eingeräumt werden, von denen unterscheiden, die inländischen Investoren eingeräumt werden. Dieser Artikel zielt darauf ab, die Situation aus der Perspektive ausländischer und inländischer Investoren zu bewerten und die ihnen angebotenen Versicherungsanreize näher zu erläutern.

A. Versicherungsanreize für Anleger

Investitionsanreize werden in erster Linie durch das Dekret Nr. 2012/3305 über staatliche Subventionen für Investitionen, seine Änderungsdekrete und das Kommuniqué über die Umsetzung des Dekrets über staatliche Subventionen für Investitionen geregelt.

In diesem Rahmen sind in den Artikeln 12 und 13 des oben genannten Dekrets Regelungen zu Versicherungsanreizen vorgesehen, die sich mit dem Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherungsprämienunterstützung bzw. dem Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherungsprämienunterstützung befassen. Gemäß dem im Dekret festgelegten Anreizsystem variieren Dauer und Höhe der Unterstützung je nach Region und Art der Investition.

Gemäß Artikel 4 des oben genannten Kommuniqués zu Anträgen können „natürliche Personen, einfache Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Verbände, Gewerkschaften, Joint Ventures, öffentliche Einrichtungen und Organisationen (…) und Berufsverbände mit Status als öffentliche Einrichtung, Verbände und Stiftungen sowie Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen mit Sitz im Ausland“ ein Investitionsanreizzertifikat beantragen. Folglich schließt die Staatsangehörigkeit des Anlegers, ob ausländisch oder inländisch, nicht aus, dass Anleger von versicherungsbezogenen Anreizen profitieren.

i. Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherungsprämienunterstützung

Im Rahmen dieses Unterstützungsmechanismus wird der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsprämien, der auf der Grundlage des Mindestlohns berechnet wird, für die durch die Investition geschaffene Beschäftigung von der Regierung übernommen. Diese Förderung wird nur gewährt, wenn die Investition im Rahmen strategischer Investitionen oder regionaler Anreizsysteme gefördert wird. Es wird bis zu der registrierten Beschäftigung gewährt, die in der genehmigten endgültigen Investitionsanreizbescheinigung angegeben ist.

Bei Investitionen, die im Rahmen des regionalen Anreizsystems gefördert werden, beträgt die Förderdauer je nach Region, in der die Investition durchgeführt wird, 2 bis 10 Jahre. Bei strategischen Investitionen beträgt die Förderdauer entweder 7 oder 10 Jahre, wiederum abhängig von der Region.

Das maximale Verhältnis der Unterstützung im Verhältnis zum Anlageinvestitionsbetrag wurde ebenfalls festgelegt. Bei regionalen Anreizanträgen liegt die Unterstützung zwischen 10% und 35%, wobei der Prozentsatz in den fünf Anreizregionen steigt. Bei strategischen Investitionen darf die Quote in den ersten fünf Regionen 15 % nicht überschreiten. Für strategische Investitionen, die im Rahmen des technologieorientierten Industry Move-Programms unterstützt werden, wird jedoch keine solche Obergrenze angewendet. Auf Antrag während der Antragsphase für ein Investitionsanreizzertifikat können die oben genannten Fördersätze um die Hälfte erhöht werden, sofern der Investor keine Steuerermäßigungen in Anspruch nimmt.

Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass auch die Anzahl der Arbeitnehmer berücksichtigt werden kann, die von Subunternehmern beschäftigt werden, die am Investitionsstandort tätig sind. Diese Bestimmung gilt auch für den Anteil des Arbeitnehmers an der nachstehend erläuterten Sozialversicherungsprämie.

Um sich für die staatliche Deckung der Prämien zu qualifizieren, müssen monatliche Prämien- und Leistungsdokumente innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) eingereicht und sowohl der Arbeitnehmeranteil als auch der nicht gedeckte Teil des Arbeitgeberanteils innerhalb der gesetzlichen Frist gezahlt werden.

ii. Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherungsprämie

Bei dieser Art von Unterstützung übernimmt die Regierung den Anteil des Arbeitnehmers an den Sozialversicherungsprämien, der auf der Grundlage des Mindestlohns für die durch die Investition generierte Beschäftigung berechnet wird. Im Gegensatz zur Arbeitgeberanteilsförderung gilt dieser Anreiz nur für zusätzliche Arbeitsplätze, die durch Investitionen geschaffen werden, die in der 6. Region im Rahmen strategischer Investitionen oder regionaler Anreizsysteme auf der Grundlage eines gültigen Investitionsanreizzertifikats durchgeführt werden. Diese Unterstützung ist wie beim Arbeitgeberanteil auf das im endgültigen Anreizzertifikat angegebene registrierte Beschäftigungsniveau beschränkt.

Für alle förderfähigen Investitionen in der 6. Region wird die Unterstützung für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum der Erteilung der Abschlussgenehmigung (allgemein als Abschlussvisum bezeichnet) gewährt. Für strategische Investitionen, die im Rahmen des technologieorientierten Industry Move-Programms genehmigt wurden, kann diese Unterstützung auch außerhalb der 6. Region gelten. In solchen Fällen, wenn die Investition als Hightech eingestuft wird, beträgt die Förderdauer 7 Jahre, ansonsten 5 Jahre.

Um von diesem Anreiz zu profitieren, müssen alle erforderlichen Unterlagen innerhalb der festgelegten Fristen bei der SGK eingereicht und der Teil der Prämien, der nicht vom Ministerium für Industrie und Technologie innerhalb des Arbeitnehmeranteils gedeckt ist, rechtzeitig gezahlt werden.

B. Grundsatz der Gleichheit der Anleger

Vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände unterliegen ausländische und inländische Investoren der Gleichbehandlung. Verankert ist dies im verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz, dem Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention im Zusammenhang mit dem Eigentumsrecht und dem im Gesetz über ausländische Direktinvestitionen verankerten Grundsatz der Investitionsfreiheit.

Dieser Ansatz steht auch in engem Zusammenhang mit der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Unternehmen und der Aufrechterhaltung eines gesunden Investitionsklimas. Obwohl diese Gleichheit nicht absolut ist (was bedeutet, dass bestimmte rechtliche oder vertragliche Bestimmungen Ausnahmen nach den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit zulassen können), bleibt sie in den grundlegenden Aspekten des Rechtsrahmens die vorherrschende Norm.

Gleiches gilt für versicherungsbezogene Anreize. Der Umfang und die Anwendung der im Dekret über staatliche Investitionsbeihilfen festgelegten Beihilfen unterscheiden nicht zwischen ausländischen und inländischen Investoren. Sobald ein Investitionsanreizzertifikat erteilt wurde, wird die Förderfähigkeit hauptsächlich auf der Grundlage der Region und der Art (z. B. strategischer Natur) der Investition bestimmt, unabhängig von der Nationalität des Anlegers.

C. Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Bezug auf den Zugang zu versicherungsbezogenen Anreizen in der Türkei kein wesentlicher Unterschied zwischen in- und ausländischen Investoren besteht. Staatliche Subventionen richten sich in erster Linie nach Art, Region und strategischem Wert der Investition und nicht nach der Nationalität des Investors. Obwohl sich dieser Artikel in erster Linie mit Anreizen für Sozialversicherungsprämien befasst, ist es auch richtig festzustellen, dass es in anderen Versicherungsbereichen nach dem geltenden Rechtsrahmen keine grundlegenden nationalitätenbezogenen Unterschiede gibt. Diese Situation steht im Einklang mit dem Gleichheitsgrundsatz und steht im Einklang mit internationalen Rechtsnormen.

Während unter bestimmten Ausnahmebedingungen und innerhalb bestimmter gesetzlicher Grenzen Sonderregelungen getroffen werden können, wurden derzeit keine Regulierungsbestimmungen ermittelt, die zu erheblichen Unterschieden bei den Versicherungsanreizen führen würden. Bevor jedoch Anmerkungen dazu gemacht werden, ob die Bedingungen für eine bestimmte Art von Anreizen erfüllt sind, müssen die allgemeinen Vorschriften in den Rechtsvorschriften und gegebenenfalls die detaillierten Bedingungen für projektbezogene Anreize auf der Grundlage der spezifischen Merkmale des jeweiligen Falls gründlich geprüft werden. Schließlich ist es auch wichtig zu prüfen, ob es internationale Abkommen gibt, die auf die betreffende spezifische Investition angewendet werden könnten.

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