Bis zum 29. Dezember 2023 gab es in Türkiye keine Gesetzgebung zu ESG (Environmental, Social, and Governance) und unternehmerischer Nachhaltigkeit. Die türkischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (TSRS), die von der Behörde für Standards zu Öffentlicher Kontrolle, Buchprüfung und Aufsicht festgelegt wurden, wurden am 29. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht und sind ab dem 1. Januar 2024 für bestimmte Unternehmen verpflichtend.
TSRS wurde parallel zu den Standards „IFRS S1 – Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen“ und „IFRS S2 – Klimabezogene Offenlegungen“ des International Sustainability Standards Board (ISSB) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt. Entsprechend werden TSRS-Berichte Prüfungen und Berichte über Management, Strategie, Risikomanagement, Kennzahlen und Ziele im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit beinhalten.
Unternehmen fallen unter den Anwendungsbereich von TSRS, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Berichtszeiträumen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Eine Bilanzsumme von 500 Mio. TL oder mehr,
- Jahresnettoumsatzerlöse von mehr als 1 Mrd. TL,
- Mehr als 250 Mitarbeiter.
Gemäß den Grundsätzen der Übergangszeit sind Unternehmen nicht verpflichtet, im ersten Berichtszeitraum nach der Einführung von TSRS Vergleichsinformationen vorzulegen, und für die ersten zwei Jahre ist die Offenlegung von Treibhausgasemissionsdaten der Scope-3-Klassifizierung ebenfalls von der Verpflichtung ausgenommen.