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Startseite Türkische Staatsbürgerschaft und Einwanderung Arbeitsgenehmigung

Arten von Arbeitsgenehmigungen

26 Januar 2024
in Arbeitsgenehmigung
Lesezeit: 3 Min. lesen
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Types of Work Permits
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Die Arten von Arbeitsgenehmigungen werden unterteilt in befristete, unbefristete, selbständige und außergewöhnliche Arbeitsgenehmigungen sowie die Beschäftigung von Ausländern mit einer Türkis-Karte (Turquoise Card).

Befristete Arbeitserlaubnis

Wenn der Antrag eines Ausländers auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis genehmigt wird, erhält er eine „befristete Arbeitserlaubnis“ für die Arbeit an einem bestimmten Arbeitsplatz im Besitz einer natürlichen oder juristischen Person oder einer öffentlichen Einrichtung oder Organisation oder an Arbeitsplätzen in derselben Branche, unter der Bedingung, dass die Dauer des Arbeits- oder Dienstvertrags nicht überschritten wird. Beim erstmaligen Antrag hat diese Arbeitserlaubnis eine maximale Gültigkeit von bis zu einem Jahr. Wird der Verlängerungsantrag für die Arbeitserlaubnis genehmigt, erhält der Ausländer eine Arbeitserlaubnis für bis zu zwei Jahre beim ersten Verlängerungsantrag und bis zu drei Jahre bei weiteren Verlängerungsanträgen. Wenn der Ausländer jedoch nach dem ersten Antrag einen Antrag auf Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber stellt, gelten diese Bestimmungen für die Verlängerungsfrist nicht. In diesem Fall wird der Ausländer so behandelt, als ob er zum ersten Mal eine Arbeitserlaubnis beantragt und erhält eine Arbeitserlaubnis für maximal ein Jahr.

Unbefristete Arbeitserlaubnis

Eine unbefristete Arbeitserlaubnis gewährt dem Ausländer das Recht, ohne zeitliche Begrenzung in Türkiye zu arbeiten. Ausländer, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in Türkiye oder mindestens acht Jahre legale Arbeitserlaubnis besitzen, können eine unbefristete Arbeitserlaubnis beantragen. (Internationales Arbeitsgesetz Art. 10/3). Die unbefristete Arbeitserlaubnis gibt dem Ausländer das Recht, selbstständig oder für einen oder mehrere Arbeitgeber zu arbeiten, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und das Ministerium mindestens zehn Tage vor Arbeitsbeginn an einem neuen Arbeitsplatz benachrichtigt wird. (Durchführungsverordnung zum Internationalen Arbeitsrecht Art. 28)

Ausländer mit einer unbefristeten Arbeitserlaubnis genießen, mit Ausnahme der Regelungen in Sondergesetzen, die gleichen Rechte wie türkische Staatsbürger, sofern ihre erworbenen Rechte in Bezug auf die soziale Sicherheit gewahrt bleiben und diese Rechte in Übereinstimmung mit der einschlägigen Gesetzgebung ausgeübt werden. Ausländer mit einer unbefristeten Arbeitserlaubnis können keine Berufe und Künste ausüben, die nach speziellen Gesetzen die türkische Staatsbürgerschaft erfordern. Sie haben nicht das Recht, zu wählen, gewählt zu werden oder in den öffentlichen Dienst einzutreten, und sie haben auch nicht die Pflicht, Militärdienst zu leisten.

Selbständige Arbeitserlaubnis

Eine selbstständige Arbeitserlaubnis ist definiert als eine Arbeitserlaubnis, die dem Ausländer das Recht erteilt, in Türkiye auf eigene Rechnung zu arbeiten. Nach türkischem Recht können selbstständige Arbeitserlaubnisse an ausländische Fachleute erteilt werden, sofern bestimmte gesetzlich festgelegte Bedingungen erfüllt sind. Bei der Bewertung der selbstständigen Arbeitserlaubnis im Einklang mit der internationalen Arbeitspolitik werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter der Bildungsstand des Ausländers, die Berufserfahrung, der Beitrag zu Wissenschaft und Technik, die Auswirkungen der Tätigkeit oder Investition in Türkiye auf die Wirtschaft und Beschäftigung sowie, ob die Person ein Partner in einem ausländischen Unternehmen ist und ihr Kapitalanteil am Unternehmen. Darüber hinaus können weitere Aspekte, die das Ministerium unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Internationalen Arbeitsmarktpolitischen Beirats festlegt, eine Rolle spielen. (Internationales Arbeitsrecht Art. 10/7) Artikel 29 der Durchführungsverordnung zum Internationalen Arbeitsrecht definiert klar, wer eine selbstständige Arbeitserlaubnis erhalten kann.

Inhaber einer Türkis-Karte (Turquoise Card)

Die Turquoise Card wird durch Artikel 3 des Internationalen Arbeitsgesetzes definiert als: „Ein Dokument, das dem Ausländer das Recht auf unbefristete Arbeit in Türkiye und seinem Ehepartner und den unter seiner Obhut stehenden Kindern das Recht auf Aufenthalt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährt.“ Nach türkischem Recht wird Ausländern im Einklang mit der internationalen Arbeitsmarktpolitik die Türkis-Karte erteilt, wenn ihre Anträge auf der Grundlage ihres Bildungsniveaus, ihrer Berufserfahrung, ihres Beitrags zu Wissenschaft und Technik, der Auswirkungen ihrer Tätigkeit oder Investition in Türkiye auf Wirtschaft und Beschäftigung sowie der Empfehlungen des Internationalen Beirats für Arbeitsmarktpolitik und der vom Ministerium festgelegten Verfahren und Grundsätze als angemessen erachtet werden.

Die Türkis-Karte wird zunächst mit einer Übergangsfrist von drei Jahren erteilt. Wird die Türkis-Karte während der Übergangszeit nicht annulliert, wird die Bedingung der Übergangszeit auf Antrag des Ausländers in Übereinstimmung mit den erforderlichen Verfahren und Fristen aufgehoben und eine unbefristete Türkis-Karte ausgestellt. Inhaber einer Türkis-Karte haben in Türkiye Anspruch auf alle Rechte, die eine unbefristete Arbeitserlaubnis bietet. Diese Personen sind nicht verpflichtet, Militärdienst in Türkiye zu leisten, und sie haben nicht das Recht, zu wählen, gewählt zu werden oder in den öffentlichen Dienst einzutreten.

Außergewöhnliche Arbeitserlaubnis

Gemäß Artikel 16 des Internationalen Arbeitsrechts können Ausländern, die eine Ausnahme darstellen, Arbeitserlaubnisse erteilt werden. Dementsprechend können Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, eine Arbeitserlaubnis erhalten, ohne dass sie die Voraussetzungen für befristete, unbefristete und selbständige Arbeitserlaubnisse erfüllen müssen.

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