Einführung
Das Gesetz Nr. 7499 zur Änderung der Strafprozessordnung und einiger Gesetze hat mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 32487 vom März 2024 einige erwartete Änderungen des Gesetzes Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten („KVKK“) eingeführt. 32487 vom 12. März 2024. Die geänderten Bestimmungen des KVKK sind am 1. Juni 2024 in Kraft getreten. Als Teil der lang erwarteten Überarbeitung des KVKK sind diese Änderungen ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung der türkischen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung der Europäischen Union („GDPR“).
Was sind besondere Kategorien von personenbezogenen Daten?
Besondere Kategorien personenbezogener Daten beziehen sich auf Daten, deren Weitergabe zu einer Diskriminierung oder Viktimisierung der betroffenen Person führen kann. Daher müssen sie besser geschützt werden als andere Arten von personenbezogenen Daten. Besondere Kategorien personenbezogener Daten können mit der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Person oder in gesetzlich festgelegten Fällen verarbeitet werden. Sie sind im Gesetz aufgeführt und können nicht durch Vergleich mit anderen Daten erweitert werden. They concern people’s data relating to their race, ethnic origin, political opinion, philosophical belief, religion, religious sect or other belief, appearance, membership to associations, foundations or trade-unions, as well as data concerning health, sexual life, criminal convictions and security measures, and the biometric and genetic data.
Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten
Vor den Änderungen vom 1. Juni 2024 unterschied das Gesetz auch zwischen besonderen Kategorien personenbezogener Daten und verlangte unterschiedliche Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten über Gesundheit und Sexualleben und andere Fälle, in denen besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Einwilligung verarbeitet werden können. Demnach können besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person wie folgt verarbeitet werden:
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten, mit Ausnahme derjenigen, die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, dürfen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen verarbeitet werden, wobei
- Personenbezogene Daten, die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, dürfen nur von Personen, die der Schweigepflicht unterliegen, oder von den zuständigen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen verarbeitet werden, und zwar zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, zur Durchführung von Präventivmaßnahmen, zur medizinischen Diagnose, Behandlung und Pflege, zur Planung und Verwaltung von Gesundheitsdiensten sowie zu deren Finanzierung.
Mit den Änderungen wird nicht mehr zwischen Daten über die Gesundheit und das Sexualleben und anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten unterschieden, und die rechtlichen Anforderungen für die Verarbeitung wurden erweitert. Demnach dürfen besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wenn:
- Die betroffene Person hat ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben,
- Die Verarbeitung ist in den Gesetzen ausdrücklich vorgesehen,
- Die Verarbeitung ist zum Schutz des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person erforderlich, wenn die betroffene Person aus physischen oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, ihre Einwilligung zu geben,
- Die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die von der betroffenen Person öffentlich gemacht wurden, und entspricht ihrem Willen, diese öffentlich zu machen,
- Die Verarbeitung ist für die Begründung, die Ausübung oder den Schutz von Rechtsansprüchen erforderlich,
- Die Verarbeitung durch die zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen oder die zuständigen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen ist erforderlich für den Schutz der öffentlichen Gesundheit, die Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge, der medizinischen Diagnostik, der Behandlung und der Krankenpflege, der Planung und Verwaltung von Gesundheitsdiensten sowie deren Finanzierung,
- Die Verarbeitung ist für die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen in den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, soziale Sicherheit, Sozialdienste und Sozialfürsorge erforderlich,
- Die Verarbeitung erfolgt durch eine Stiftung, einen Verein oder eine andere gemeinnützige Organisation oder Einrichtung mit politischer, weltanschaulicher oder gewerkschaftlicher Zielsetzung und unter der Voraussetzung, dass sich die Verarbeitung auf ihre derzeitigen oder ehemaligen Mitglieder oder auf Personen bezieht, die regelmäßig mit ihr in Kontakt stehen, vorausgesetzt, die Verarbeitung steht im Einklang mit ihren Zwecken und den sie betreffenden Rechtsvorschriften, ist auf ihre Tätigkeitsbereiche beschränkt und die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Auswirkungen der Änderungsanträge auf die derzeitige Praxis
Es ist nun möglich, besondere Kategorien personenbezogener Daten nicht nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zu verarbeiten, sondern auch in besonderen Fällen, z. B. zum Schutz des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Personen, die physisch nicht in der Lage sind, ihre Einwilligung zu geben. Die Verarbeitung ist auch für bestimmte Zwecke zulässig, z. B. für die Erbringung von Gesundheitsdiensten oder die Erfüllung bestimmter rechtlicher Verpflichtungen. Folglich bieten die Änderungen Flexibilität bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, was die Datenverarbeitung optimieren kann, insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen. Die Verpflichtung, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, die vom Ausschuss festgelegt werden, gewährleistet die Datensicherheit und die Überwachung der Datenverarbeitungsprozesse. In diesem Zusammenhang müssen die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die neuen Anforderungen bei der Verarbeitung von Daten einhalten und die erforderlichen rechtlichen und technischen Maßnahmen ergreifen.
Schlussfolgerung
Die am 1. Juni 2024 in Kraft tretenden Änderungen der KVKK bringen wesentliche Änderungen in Bezug auf die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten mit sich, bei denen nun mehr Flexibilität besteht. Dadurch wird eine effizientere Datenverarbeitung möglich, insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Änderungen den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zwar mehr Flexibilität bieten, aber auch mehr Verantwortung, Sorgfalt und die strikte Einhaltung von Datensicherheits- und Compliance-Standards erfordern.