I.EINFÜHRUNG
Der Ausbruch des Virus COVID-19 wurde von der Weltgesundheitsorganisation zur „Pandemie“ erklärt, während die Türkei und viele andere Länder auf der ganzen Welt Maßnahmen wie Steuer- und Gesundheitsprogramme angekündigt haben, um die derzeitige/zukünftige Krise aufgrund des Ausbruchs einzudämmen.
Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung der Finanzkrise, die durch den Ausbruch von COVID-19 in unserem Land ausgelöst wurde, wurden von der Präsidentschaft der Türkischen Republik im Rahmen des „Pakets zum Schutz der wirtschaftlichen Stabilität“ am 18.03.2020 angekündigt.
Zur Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Rahmen der Maßnahmen des wirtschaftlichen Stabilitätspakets, wie es das Gesetz vorsieht,
i. wird Kurzarbeitergeld zur Verfügung stehen,
ii. werden die Bedingungen und Verfahren für die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes gelockert; und
iii. können die Arbeitgeber dadurch ihre Kosten senken.
Obwohl die Bedingungen für das Kurzarbeitergeld noch nicht geklärt sind, wird in diesem Artikel kurz erläutert, was das Kurzarbeitergeld ist, unter welchen Bedingungen es gewährt wird und welche Vorteile es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt.
II.WAS IST KURZARBEIT?
Kurzarbeit kann definiert werden als die teilweise oder vollständige Aussetzung der Produktion durch Verringerung der Arbeitszeit, um Entlassungen aufgrund von Personalabbau durch Unternehmen in Situationen finanzieller, sektoraler und regionaler Krisen oder höherer Gewalt zu vermeiden.
Die Kurzarbeit wurde in das türkische Rechtssystem aufgenommen, um die Produktion aufrechtzuerhalten, den Arbeitgebern die notwendige Unterstützung zu gewähren und den Arbeitnehmern, die selbständig oder im privaten Sektor tätig sind, die Möglichkeit zu geben, ihren Arbeitsplatz in Zeiten der Rezession zu behalten, die durch die allgemeinen finanziellen, sektoralen oder regionalen Krisen aufgrund der Globalisierung oder höherer Gewalt verursacht werden.
Die Dauer der Kurzarbeit wird vom Arbeitgeber als tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit festgelegt, wobei die Traditionen des Arbeitsplatzes und die Art der Arbeit berücksichtigt werden.
III. WAS IST DAS KURZARBEITERGELD?
Als Gegenleistung für die Kurzarbeit erhalten die Arbeitnehmer ein Kurzarbeitergeld und Prämienzahlungen zur allgemeinen Krankenversicherung. Das Kurzarbeitergeld sind die Zahlungen, die den Arbeitnehmern aus dem Arbeitslosenversicherungsfonds für die Zeit der Kurzarbeit gewährt werden, sofern sie die in den Anspruchsvoraussetzungen angegebene Zeit nicht überschreiten. Kurzarbeit kann für mindestens drei Monate in Anspruch genommen werden, bei Bedarf kann dieser Zeitraum durch einen Präsidialerlass auf sechs Monate verlängert werden.
Das tägliche Kurzarbeitergeld beträgt 60 % des durchschnittlichen täglichen Bruttoverdienstes, der unter Berücksichtigung des Verdienstes des Versicherten auf der Grundlage der Prämien für die letzten zwölf Monate berechnet wird, und das berechnete Kurzarbeitergeld darf 150 % des monatlichen Mindestbruttolohns nicht übersteigen.
Das Kurzarbeitergeld wird am fünften eines jeden Monats gezahlt und über die PTT Bank ausgezahlt. Für die Festlegung des Zahlungstermins ist das Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste zuständig.
IV. WELCHE BEDINGUNGEN GELTEN FÜR KURZARBEIT?
i. Die notwendigen Umstände für Kurzarbeit müssen vorliegen.
In Artikel 3 der Verordnung über Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld werden allgemeine finanzielle, sektorale und regionale Krisen oder höhere Gewalt definiert. Entsprechend;
„Regionale Krise: sind Situationen, in denen die in einem bestimmten Bundesland oder einer bestimmten Region tätigen Betriebe aufgrund nationaler oder internationaler Ereignisse finanziell stark beeinträchtigt sind.
Allgemeine Finanzkrise: sind Situationen, in denen Ereignisse in der nationalen oder internationalen Wirtschaft das Land und den Arbeitsplatz in finanzieller Hinsicht ernsthaft beeinträchtigen.
Sektorale Krise: sind Situationen, in denen die Sektoren, die direkt von nationalen und internationalen Finanzkrisen betroffen sind, und die Arbeitsplätze in anderen Sektoren, die mit diesen Sektoren in Verbindung stehen, schwer betroffen sind.
Höhere Gewalt: sind Situationen, die nicht durch das eigene Verhalten des Arbeitgebers verursacht werden, unvorhersehbar sind, nicht beseitigt werden können, periodische Situationen aufgrund äußerer Kräfte, die zu einer vorübergehenden Verringerung der Arbeitszeit oder einer vollständigen oder teilweisen Einstellung der Tätigkeit führen, oder ein Ereignis wie ein Erdbeben, ein Brand, eine Überschwemmung, ein Erdrutsch, ein Ausbruch oder eine Mobilisierung.“
Bei einem Arbeitsplatz, der von den oben genannten Ereignissen betroffen ist, sind (i) eine vorübergehende Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit um mindestens ein Drittel oder (ii) eine vollständige oder teilweise Einstellung der Tätigkeit am Arbeitsplatz für mindestens vier Wochen erforderlich, ohne dass die Bedingung für eine Weiterbeschäftigung gestellt wird.
ii. Der Arbeitgeber muss bei der türkischen Arbeitsagentur beantragen, dass die Arbeitszeit am Arbeitsplatz erheblich reduziert oder ausgesetzt wird.
Der Arbeitnehmer muss eine schriftliche Mitteilung an die Direktion der türkischen Arbeitsagentur und, falls vorhanden, an die Gewerkschaft, die am Tarifvertrag beteiligt ist, senden.
Die Mitteilung muss Folgendes enthalten;
Die Auswirkungen der allgemeinen finanziellen, sektoralen oder regionalen Krise und der höheren Gewalt auf den Betrieb und den Arbeitsplatz,
- Die Bezeichnung des Arbeitsplatzes,
- Anschrift,
- Falls vorhanden, die Gewerkschaft, die an dem Tarifvertrag beteiligt ist,
- Nummer der türkischen Arbeitsagentur für den Betrieb und
- Sozialversicherungsnummer der Arbeitsstätte,
- Eine Liste mit den Angaben zu den Arbeitnehmern, die zur Kurzarbeit bereit sind, gemäß dem von der Direktion der türkischen Arbeitsagentur geforderten Format.
Der Antrag und die Mitteilung des Arbeitgebers werden von der türkischen Arbeitsagentur geprüft. Der Verwaltungsrat der türkischen Arbeitsagentur entscheidet, ob die Kurzarbeit durchgeführt wird und ob die Bedingungen erfüllt sind. Andernfalls wird der Antrag von der Direktion der türkischen Arbeitsagentur abgelehnt.
Der Arbeitgeber gibt das Ergebnis der von den Arbeitsinspektoren durchgeführten Prüfung der Einhaltung der Vorschriften an für die Arbeitnehmer sichtbaren Stellen am Arbeitsplatz bekannt und informiert gegebenenfalls die Gewerkschaft, die an den Tarifverhandlungen beteiligt ist.
iii. Der Arbeitnehmer muss Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wobei die Arbeitszeit und die Anzahl der Tage, für die er Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlt, am Tag der Einführung der Kurzarbeit festgelegt werden,
Der Arbeitgeber sollte sich darüber im Klaren sein, dass das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer beantragt werden kann, die in den letzten drei Jahren für mindestens 600 Tage Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben und in den letzten 120 Tagen an einem Arbeitsplatz mit einem Arbeitsvertrag gearbeitet haben. Andernfalls wird dem Arbeitnehmer, der diese Bedingung nicht erfüllt, kein Kurzarbeitergeld gewährt.
V. SCHLUSSFOLGERUNG
In dem aufgrund der COVID-19-Pandemie in unserem Land angekündigten „Paket zum Schutz der wirtschaftlichen Stabilität“ wurde erklärt, dass der Arbeitgeber bei der Kurzarbeit am Arbeitsplatz unterstützt wird, während in diesem Artikel allgemeine Informationen zur Kurzarbeit gegeben wurden. Dementsprechend sind die Bedingungen für Kurzarbeit die vorübergehende Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit um mindestens ein Drittel oder die vollständige oder teilweise Einstellung des Betriebs für mindestens vier Wochen, ohne die Bedingung der Kontinuität aufgrund der allgemeinen finanziellen, sektoralen und regionalen Krise und höherer Gewalt zu suchen. Der Arbeitgeber, der diese Anforderung erfüllt, sollte der zuständigen Behörde eine schriftliche Meldung nach dem festgelegten Muster zukommen lassen. Das Verfahren wird gemäß den Erklärungen des Ratsvorsitzes unterstützt.