- Einführung
Mit ihren Wurzeln, die bis ins Jahr 1873 zurückreichen, ist die Borsa Istanbul (BIST) heute ein entwickelter und zugänglicher regulierter Markt, der attraktive Möglichkeiten für internationale Investoren bietet und eine bedeutende globale Beteiligung an der türkischen Börse aufweist. Borsa Istanbul bietet in der Regel einen Markt, der internationalen Standards für ausländische Investoren entspricht, und im Vergleich zu anderen Ländern gibt es keine Beschränkungen oder Belastungen, die Investoren erheblich herausfordern würden. Die Rechte, die inländischen Investoren eingeräumt werden, werden auch ausländischen Investoren eingeräumt. Daher gibt es im rechtlichen Rahmen keine Faktoren, die die Bedingungen komplizieren und ausländische Investoren abschrecken würden, und Entscheidungen über die Anbahnung oder Beendigung von Investitionen werden stärker von den wirtschaftlichen Bedingungen beeinflusst.
- Allgemeiner Rahmen und Notifizierung nach dem Gesetz über ausländische Direktinvestitionen
Das bisherige Genehmigungssystem für ausländische Investitionen wurde 2003 im Rahmen des Gesetzes über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 durch ein Benachrichtigungssystem ersetzt, mit dem die Grundsätze der Freiheit und Gleichbehandlung eingeführt wurden. Das Gesetz erlaubt auch die kostenlose Übertragung von Nettogewinnen, Dividenden, Verkäufen und anderen Transferquellen, die sich aus diesen Aktivitäten ergeben. Darüber hinaus dürfen ausländische Unternehmen, die keine Aktivitäten in der Türkei ausüben, auf Antrag Verbindungsbüros eröffnen.
Parallel dazu hat unser aktuelles Kapitalmarktgesetz, das 2012 als Reformgesetz verabschiedet wurde, um die türkische Kapitalmarktgesetzgebung mit dem EU-Besitzstand in Einklang zu bringen und die Integration und Wettbewerbsfähigkeit der türkischen Kapitalmärkte mit den globalen Märkten zu erhöhen, auch die Funktionsweise organisierter Märkte liberalisiert.
Der Begriff der Direktinvestition, der den Anwendungsbereich des Gesetzes über ausländische Direktinvestitionen bildet, bezieht sich auf ausländische Investoren, entweder i) die Gründung einer neuen Gesellschaft oder einer Zweigniederlassung oder ii) den Erwerb von Aktien einer in der Türkei niedergelassenen Gesellschaft (jeder Prozentsatz der außerhalb der Börse erworbenen Aktien oder 10 Prozent oder mehr der Aktien oder Stimmrechte einer über die Börse erworbenen Gesellschaft).
Ausländische Investoren, die mindestens eine dieser Bedingungen erfüllen, müssen ihren Meldepflichten nachkommen. Wie zu sehen ist, löst ein ausländischer Investor beim Kauf von Aktien an der Börse, wenn er 10% oder mehr der Aktien eines Unternehmens erwirbt, die gesetzliche Meldepflicht aus, ohne dass eine Genehmigung erforderlich ist. Die Meldungen erfolgen über das E-TUYS-System (Elektronischer Anreizantrag und Informationssystem für ausländisches Kapital).
Eine weitere Regelung, die (nicht nur für ausländische, sondern auch für inländische Investoren) gilt, ist Artikel 198 des türkischen Handelsgesetzbuchs. Nach dieser Verfügung hält ein Unternehmen direkt oder indirekt 5%, 10%, 20%, 25%, 33%, 50%, 67%, oder 100% der Kapitalanteile einer Kapitalgesellschaft, oder wenn diese Anteile diese Schwellenwerte unterschreiten, muss dieses Unternehmen die Kapitalgesellschaft und die zuständigen Behörden benachrichtigen.
- Steuerfrage
Da sie als gebietsfremde Steuerzahler gelten, werden ausländische Investoren, die nicht in der Türkei ansässig sind, nur auf ihre in der Türkei erzielten Einkünfte besteuert. Im Gegensatz dazu gelten inländische Investoren in der Türkei als Vollsteuerzahler und müssen Steuern auf ihr weltweites Einkommen zahlen. Bei Transaktionen an der Borsa Istanbul ist die Situation im Allgemeinen ähnlich, und ausländische Investoren unterliegen keiner höheren Steuerbelastung. Um weitere Einblicke in dieses Thema zu erhalten, sollten ausländische Investoren die Steuersituation unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen und besonderen Umständen sorgfältig prüfen. Da die Transaktionen, wie nachstehend erläutert, von Banken und zwischengeschalteten Instituten durchgeführt werden, gibt es diesbezüglich keine besonderen Schwierigkeiten oder Hindernisse.
- Zwischengeschaltete Institutionen und Verifizierungsprozesse
Ausländische Investoren müssen wie inländische Investoren mit einer Bank oder einem zwischengeschalteten Institut mit Sitz in der Türkei zusammenarbeiten, um Transaktionen an der Borsa Istanbul durchzuführen. Banken und zwischengeschaltete Institute erhalten und führen Handelsaufträge im Auftrag der Anleger aus. Banken und zwischengeschaltete Institute auf dem Wertpapiermarkt unterliegen KYC- und AML-Verpflichtungen, die im Rahmen der Verordnung über Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geregelt sind. In diesem Prozess sind sowohl ausländische als auch inländische Investoren verpflichtet, ihre Identität und Adressinformationen zu überprüfen. Die Richtigkeit der Identitäts- und Adressinformationen der Anleger wird von Banken und zwischengeschalteten Instituten zu Sicherheitszwecken überprüft. Während dieser Überprüfungsprozess für beide Gruppen erforderlich ist, können ausländische Investoren aufgrund ihres ausländischen Wohnsitzes oder Staatsbürgerschaftsstatus aufgefordert werden, zusätzliche Dokumente vorzulegen. Für im Ausland niedergelassene juristische Personen werden die genehmigten Kopien von Dokumenten angefordert, die denen entsprechen, die für in der Türkei niedergelassene juristische Personen erforderlich sind (Dokumente, die von türkischen Konsulaten beglaubigt oder von den zuständigen Behörden des Herkunftslandes gemäß dem Haager Apostillenübereinkommen mit einem Beglaubigungsstempel versehen sind). Darüber hinaus können Identitätsinformationen im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes bei Bedarf durch notariell beglaubigte türkische Übersetzungen dieser Dokumente überprüft werden. Banken und zwischengeschaltete Institute bieten ausländischen und inländischen Anlegern die gleichen Dienstleistungen an, und die Transaktionsgebühren sind ähnlich. Ausländische Investoren sollten jedoch auch die für ihre Heimatländer spezifischen Vorschriften überprüfen, falls vorhanden.
- Schlussfolgerung
Unter Berücksichtigung der durch den rechtlichen Rahmen festgelegten Bedingungen kann festgestellt werden, dass die Borsa Istanbul und die Türkei im Allgemeinen für ausländische Investitionen günstig sind. Da die bestehenden Regelungen bereits flexibel sind und auf dem Gleichheitsgrundsatz beruhen, ist in naher Zukunft nicht mit wesentlichen Änderungen in diesem Bereich zu rechnen. Da es sich bei den rechtlichen Herausforderungen, mit denen ausländische Investoren konfrontiert sind, in erster Linie um regulatorische Maßnahmen mit begrenztem Umfang handelt, können diese Herausforderungen durch sorgfältige Prüfung und professionelle Rechtsberatung leicht bewältigt werden, um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen. In der Tat wäre es angemessener, diese als Erwägungspunkte und nicht als rechtliche Hindernisse oder Hindernisse zu bezeichnen. Abgesehen von der Benachrichtigung bei Aktien, die 10% des Kapitals entsprechen oder übersteigen, gibt es keine gesonderten Regelungen oder Beschränkungen für ausländische Investoren im Vergleich zu inländischen Investoren bei Transaktionen an der Borsa Istanbul. Insbesondere für ausländische Investoren, die seit langem nicht aktiv handeln oder investieren, ist Rechtsberatung jedoch die Hauptlösung zur Überwindung potenzieller Hindernisse, da sie mit den Vorschriften und Anforderungen möglicherweise nicht vertraut sind. In dieser Hinsicht wird qualifizierte Rechtsberatung ausländischen Investoren erheblich dabei helfen, den Investitionsprozess sicherer und effizienter zu gestalten.