• Über uns
  • Kontakt
Şengün Recht
  • English
  • Français
  • Türkçe
  • Español
  • Italiano
  • Investitionsberatung in Türkiye
    • Gründung einer Gesellschaft
    • Ausländischer Aktionär
    • Zugeständnisse – Anreize
    • Steuerverbindlichkeiten
    • Versicherung
    • Immobilienkäufe
    • Risiko, Compliance und Regulierung
    • Internationale Logistik
    • ESG
    • Wettbewerb
    • Gewerkschaftliche Beratung
    • Auswahl der Region
    • Digitale Transformation
    • Informationstechnologie-Beratung
  • Artikel
    • Von Nedim Korhan Şengün
    • Zentrum für Unternehmertum
    • Globales Grünes Zentrum
    • Zentrum für Risikomanagement und Regulatorische Compliance
    • Zentrum für Schiedsgerichtsbarkeit, Schlichtung und Mediation
    • Zentrum für Kapitalmärkte und Finanztransaktionen
    • Versicherungszentrum
    • Zentrum für Management Geistigen Eigentums
    • Zentrum für Personendaten
    • Zentrum für Wettbewerbsrecht und Praxis
    • Anlageberatungszentrum
  • Türkische Staatsbürgerschaft und Einwanderung
    • Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit
    • Arbeitsgenehmigung
    • Aufenthaltstitel
    • Familienrecht für Ausländer
    • Strafrecht für Ausländer
    • Geistiges Eigentum für Ausländer
    • Verwaltungspraktiken für Ausländer
  • Internationale Rechtsstreitigkeiten
    • Lokale und internationale Streitbeilegung
    • Schlichtung/ Anerkennung/ Rechtsprechung
  • Ankündigungen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Investitionsberatung in Türkiye
    • Gründung einer Gesellschaft
    • Ausländischer Aktionär
    • Zugeständnisse – Anreize
    • Steuerverbindlichkeiten
    • Versicherung
    • Immobilienkäufe
    • Risiko, Compliance und Regulierung
    • Internationale Logistik
    • ESG
    • Wettbewerb
    • Gewerkschaftliche Beratung
    • Auswahl der Region
    • Digitale Transformation
    • Informationstechnologie-Beratung
  • Artikel
    • Von Nedim Korhan Şengün
    • Zentrum für Unternehmertum
    • Globales Grünes Zentrum
    • Zentrum für Risikomanagement und Regulatorische Compliance
    • Zentrum für Schiedsgerichtsbarkeit, Schlichtung und Mediation
    • Zentrum für Kapitalmärkte und Finanztransaktionen
    • Versicherungszentrum
    • Zentrum für Management Geistigen Eigentums
    • Zentrum für Personendaten
    • Zentrum für Wettbewerbsrecht und Praxis
    • Anlageberatungszentrum
  • Türkische Staatsbürgerschaft und Einwanderung
    • Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit
    • Arbeitsgenehmigung
    • Aufenthaltstitel
    • Familienrecht für Ausländer
    • Strafrecht für Ausländer
    • Geistiges Eigentum für Ausländer
    • Verwaltungspraktiken für Ausländer
  • Internationale Rechtsstreitigkeiten
    • Lokale und internationale Streitbeilegung
    • Schlichtung/ Anerkennung/ Rechtsprechung
  • Ankündigungen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Şengün Recht
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Startseite Artikel

Rechtliche Aspekte der Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

10 Oktober 2025
in Artikel
Lesezeit: 5 Min. lesen
A A
Elektrikli Araç Şarj İstasyonları Kurulmasının Hukuki Boyutu
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilenAuf Linkedin teilen

Einführung

Ökologische Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sind angesichts der eskalierenden Klimakrise in den letzten Jahren zu Prioritäten für neue Technologien geworden. In diesem Zusammenhang hat sich die Transport- und Automobilindustrie mit der Einführung von Elektroautos als Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor stark gewandelt. Die Produktion von Elektroautos hat die Automobilindustrie erheblich verändert, und es ist eine Dienstleistungsindustrie für Elektrofahrzeuge entstanden. Parallel zu den weltweiten Entwicklungen hat auch die Türkei verschiedene Vorschriften erlassen, insbesondere für Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Erste Vorschriften für Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Im Laufe der Jahre hat die Türkei die Zahl der Vorschriften für Ladeinfrastruktur und -stationen für Elektrofahrzeuge schrittweise erhöht und das Thema umfassender behandelt. Die erste Verordnung des Landes über Ladestationen für Elektrofahrzeuge war die Verordnung über die Zonierung geplanter Gebiete („Zonierungsverordnung“), die vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung im Jahr 2013 ausgearbeitet wurde. Mit der in Artikel 35 der Flächennutzungsverordnung hinzugefügten Bestimmung „Tankstellen“ wurde festgelegt, dass Elektrofahrzeuge auf Parkplätzen, Tankstellen und an anderen geeigneten Standorten mit Genehmigung der zuständigen Strombehörde aufgeladen werden können.

Neben dieser Bestimmung in der Planfeststellungsverordnung enthielt auch Artikel 5 der aufgehobenen Verordnung über das Elektrizitätsverteilungssystem von 2014 eine wichtige Bestimmung über die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Der betreffende Artikel sah vor, dass Stromprojekte mit den Merkmalen und technischen Spezifikationen von Schnell-, Mittel- und Langsamladegeräten, die zum Aufladen von Elektrofahrzeugen installiert werden sollen, den Verteilungsunternehmen im Zusammenhang mit Anträgen von anderen Nutzern als juristischen Personen, die in der Stromerzeugung tätig sind, vorgelegt werden sollten.

Im Laufe der Zeit wurden verschiedene andere Vorschriften erlassen, um die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum zu regeln, die sich von den Antragsverfahren für die Nutzer unterscheiden. So schreibt die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Parkflächen, die vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung ausgearbeitet und im Amtsblatt Nr. 31434 vom 25. März 2021 veröffentlicht wurde, vor, dass Parkflächen mit mindestens 20 Stellplätzen sowie neu zu errichtende Parkflächen mindestens 5 % ihrer Fläche für Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorsehen müssen, wobei mindestens eine Ladestation angeboten werden muss.

Änderungen in der Gesetzgebung zum Strommarkt

Wie bereits erwähnt, enthielten die Verordnung über die Zoneneinteilung und die Verordnung über die Parkflächen seit 2013 einige Bestimmungen über Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Mit der Änderung des Elektrizitätsmarktgesetzes Nr. 6446 („Gesetz Nr. 6446“) vom Dezember 2021 und der darauf folgenden Verordnung hat die Türkei jedoch einen umfassenderen Rechtsrahmen für Elektrofahrzeuge und Ladestationen geschaffen.

Änderungen des Gesetzes Nr. 6446 und der Verordnung über Ladedienste

Nach den Änderungen im Dezember 2021 führte das Gesetz Nr. 6446 Definitionen für relevante Begriffe ein, darunter Elektrofahrzeuge, Ladestationen, Zertifikate und Ladedienste. Das Gesetz regelt auch die Ladedienste und die Tätigkeiten der Betreiber von Ladesystemen, die Ladedienste anbieten. Ein entscheidendes Ergebnis der Änderungen des Gesetzes Nr. 6446 war die Verabschiedung der Verordnung über Ladedienste („Verordnung“) im April 2022 auf der Grundlage dieses Gesetzes. In der Verordnung wurden Verfahren und Grundsätze für die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und die Bereitstellung von Ladediensten festgelegt. Sie legte auch die Anforderungen für Ladeinfrastrukturlizenzen, Geschäftslizenzen und Ladeinfrastrukturzertifikate fest, die Betreiber von Ladeinfrastrukturen, die Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten und betreiben, erhalten müssen.

Es ist anzumerken, dass die Änderungen des Gesetzes Nr. 6446 und die Bestimmungen über die Tätigkeiten, die in der auf der Grundlage dieser Änderungen erlassenen Verordnung festgelegt sind, einschließlich der entsprechenden Anforderungen, Anträge und Genehmigungen, nur diejenigen betreffen, die Ladedienstleistungen gewerblich anbieten werden. In der Tat besagt Zusatzartikel 5 des Gesetzes Nr. 6446 mit der Überschrift „Ladedienste“, dass die entsprechenden Ladedienste im Rahmen von Lizenzen für Ladenetzbetreiber und in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den auf der Grundlage des Gesetzes erlassenen Verordnungen erbracht werden, abgesehen von den Ausnahmen, die von der Regulierungsbehörde für den Elektrizitätsmarkt („EMRA“) für nicht kommerzielle Zwecke gewährt werden.

Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Wohnsiedlungen und Wohngebäuden

Eine der wichtigsten Folgen des wachsenden Marktes für Elektrofahrzeuge und der Vorschriften für Ladestationen ist der Bedarf an der Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die rechtliche Dimension dieses Bedarfs und der Nutzung war der Erlass des Rundschreibens über die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern („Rundschreiben“), das vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel („Ministerium“) herausgegeben wurde. Das Rundschreiben verweist auf die Bestimmungen des einschlägigen Gesetzes, das den rechtlichen Rahmen für die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern vorgibt, und erläutert die Anforderungen für die Installation. Das Rundschreiben erkennt die Ladestationen für Elektrofahrzeuge als bauliche Anlagen an, die nicht bau- und genehmigungspflichtig sind. Daher werden diese Stationen von der Vier-Fünftel-Zustimmung für den Bau in Gemeinschaftsräumen gemäß Artikel 19 des Wohnungseigentumsgesetzes ausgenommen. Darüber hinaus unterstreicht das Rundschreiben, dass die Rechtsgrundlage von Ladestationen für Elektrofahrzeuge nach Artikel 42 des Wohnungseigentumsgesetzes zu beurteilen ist. Dementsprechend werden diese Ladestationen den aus den Gemeinschaftsflächen zu ziehenden Nutzen erhöhen. Daher genügt für die Errichtung dieser Stationen ein Beschluss, dem die Mehrheit der Wohnungseigentümer, sowohl was die Anzahl als auch den Flächenanteil betrifft, zustimmt. Auf Privatparkplätzen, die zu eigenständigen Abschnitten gehören und nicht zu den Gemeinschaftsflächen zählen, wie z. B. Parkplätze in Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern, können Ladestationen für Privatfahrzeuge ohne Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung eingerichtet werden, sofern die bestehende Elektroinstallation und andere eigenständige Abschnitte sowie Gemeinschaftsflächen durch diese Einrichtung nicht beeinträchtigt werden. Aber auch wenn die Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Wohnanlagen, Mehrfamilienhäusern oder eigenständigen Abschnitten erfüllt sind, muss die Genehmigung der zuständigen Elektrizitätsbehörde eingeholt werden, und die Installation muss in Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften erfolgen.

Ladestationen für Elektrofahrzeuge an Arbeitsplätzen

Die weite Verbreitung von Elektrofahrzeugen hat auch die Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an Arbeitsplätzen und die Überarbeitung der bestehenden Vorschriften zu diesem Thema erforderlich gemacht. Mit der Änderungsverordnung, die im Amtsblatt Nr. 32263 vom 29. Juli 2023 veröffentlicht wurde, wurden die Bestimmungen der Verordnung über die Gewerbescheine in Bezug auf die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an Arbeitsplätzen geändert.

Dementsprechend wurde der Abschnitt „Energiewirtschaft“ unter der Überschrift „Nichthygienische Unternehmen der dritten Klasse“ in der Verordnung geändert. Durch die Änderung wurde die Verpflichtung zur Einholung einer Geschäftslizenz für die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an Arbeitsplätzen abgeschafft und stattdessen die Anforderung eingeführt, eine Standortzuweisungs- und Betriebsgenehmigung für diesen Zweck einzuholen. Die Genehmigung sollte von der zuständigen Großstadtgemeinde erteilt werden. In seinem Schreiben mit dem Titel „Licensing and Certification of Electric Vehicle Charging Stations“ vom 01.05.2024 erklärte das Ministerium, es wolle die Zertifizierungs- und Kontrollverfahren für diesen Prozess straffen und vereinfachen.

Schlussfolgerung

Das schnelle Wachstum des Marktes für Elektrofahrzeuge in der Türkei hat zu verschiedenen Bedürfnissen in diesem Bereich und zu Initiativen und Vorschriften geführt, die auf diese Bedürfnisse abzielen. Gesetzliche Änderungen und einschlägige Verordnungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden und von denen einige oben erwähnt wurden, haben die rechtlichen Aspekte von Ladestationen für Elektrofahrzeuge geklärt, die Nutzung dieser Stationen in verschiedenen Bereichen erleichtert und die Menschen dazu ermutigt, sie zu nutzen.

Ahmet Oğul Aksoy, Assoziierter

TeilenTweetTeilen
Vorheriger Beitrag

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Verrechnungspreise

Nächster Beitrag

Ungerechtfertigte Kündigung von Bauverträgen durch den Bauherrn

Verwandt Beiträge

Yürürlüğe Giren “İklim Kanunu” Çerçevesinde Hukuki Değerlendirme

Eine rechtliche Analyse des kürzlich verabschiedeten „Klimagesetzes“

1. Einleitung Der Klimawandel und die daraus resultierende Klimakrise haben sich zu einem globalen Problem entwickelt, das zukünftige Aktionspläne und...

Schaffung der rechtlichen Grundlagen für ein Startup

1. Einleitung Das Gründungsrecht, ein relativ neues Konzept, das sich auf den Prozess bezieht, in dem ein Unternehmer eine Idee...

MOBBING (Psikolojik Taciz) Hakkında

Mobbing

I. DEFINITION Mobbing (Mobbing) ist eine Form der beharrlichen Wiederholung von Misshandlungen, Drohungen, Beschimpfungen, Demütigungen durch Gleichaltrige oder Vorgesetzte am...

Immobilienerwerb durch ausländische Personen in der Türkiye

Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 erlaubt es Staatsangehörigen der im entsprechenden Präsidialerlass genannten Länder, Immobilien in der Türkiye zu...

Risiko und Compliance bei der Preisgestaltung von Unternehmen im Rahmen des Wettbewerbsrechts

I. Einleitung Die Hauptziele des Wettbewerbsrechts sind die Gewährleistung und der Schutz einer freien, von jeglichen Vorgaben unabhängigen Marktwirtschaft und...

Nachhaltiges Bankwesen und Green Finance

Bei der Analyse des Themas nachhaltiges Bankwesen und grünes Finanzwesen muss man sich zunächst mit dem Konzept der "Nachhaltigkeit" befassen....

Nächster Beitrag
İnşaat Sözleşmelerinde İş Sahibi’nin Haksız Feshi

Ungerechtfertigte Kündigung von Bauverträgen durch den Bauherrn

Neueste Beiträge

BVerwG-Urteil zur Putenmast: Neue Maßstäbe im Tierschutzrecht

BVerwG-Urteil zur Putenmast: Neue Maßstäbe im Tierschutzrecht

Rekabet Hukuku İhlallerinde Özel Hukuk Tazminat Davaları ve Follow-on Süreçler: Türk Hukuku Açısından Bir Değerlendirme

Private Schadensersatzklagen und Follow-on-Klagen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht: Eine Analyse aus der Perspektive des türkischen Rechts

Rekabet Hukukunda Yerinde İnceleme Yetkisinin Dönüşümü ve Savunma Hakkının Anayasal Sınırları

Die Transformation der Durchsuchungsbefugnisse im Wettbewerbsrecht und die verfassungsrechtlichen Grenzen des Rechts auf Verteidigung

Dijital Bankacılık ve Kişisel Verilerin Güvenliği

Digitales Banking und Sicherheit personenbezogener Daten

The Rights of Consumers Against Contractors

Die Rechte der Verbraucher gegenüber Auftragnehmern

Rollen und Verantwortlichkeiten des Vorstands im Bereich ESG

  • Über uns
  • Kontakt

© 2024 Şengün Partners

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Investitionsberatung in Türkiye
    • Gründung einer Gesellschaft
    • Ausländischer Aktionär
    • Zugeständnisse – Anreize
    • Steuerverbindlichkeiten
    • Versicherung
    • Immobilienkäufe
    • Risiko, Compliance und Regulierung
    • Internationale Logistik
    • ESG
    • Wettbewerb
    • Gewerkschaftliche Beratung
    • Auswahl der Region
    • Digitale Transformation
    • Informationstechnologie-Beratung
  • Artikel
  • Türkische Staatsbürgerschaft und Einwanderung
    • Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit
    • Arbeitsgenehmigung
    • Aufenthaltstitel
    • Familienrecht für Ausländer
    • Strafrecht für Ausländer
    • Geistiges Eigentum für Ausländer
    • Verwaltungspraktiken für Ausländer
  • Internationale Rechtsstreitigkeiten
    • Lokale und internationale Streitbeilegung
    • Schlichtung/ Anerkennung/ Rechtsprechung
  • Ankündigungen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Deutsch
    • English
    • Français
    • Türkçe
    • Español
    • Italiano

© 2024 Şengün Partners