Zu einem gut funktionierenden Markt gehören die Vermeidung von Anlagebetrug, die Gewährleistung des freien Willens und die Förderung der richtigen Investitionen. Das Informationsgefälle zwischen Anlegern und Emittenten sollte minimiert und die Informationsasymmetrie beseitigt werden, damit die Anleger optimale Investitionen tätigen können. Heutzutage sind nur sehr wenige Anleger in Finanzfragen bewandert und tätigen Investitionen nach ausführlichen Recherchen. Stattdessen werden Investitionen in der Regel aufgrund der wahrgenommenen Glaubwürdigkeit und des Unternehmensimages der Emittenten getätigt. Die türkischen Gesetze sehen eine Reihe von Maßnahmen zur Beseitigung der Informationsasymmetrie zwischen Anleger und Emittent vor, um die Anleger zu schützen und das Funktionieren der Märkte zu gewährleisten.
Das Konzept der asymmetrischen Information
Die Theorie der asymmetrischen Information ist eine neuere Idee, die zur Erklärung von Finanzkrisen und zur Abwendung künftiger Krisen nützlich ist. Diese Theorie bezieht sich auf die Kapitalmärkte, wenn die Parteien, die ein Geschäft abschließen wollen, nicht den gleichen Informationsstand über die Produkte und Dienstleistungen haben, die Gegenstand des Geschäfts sind. Im Allgemeinen ist der Emittent besser als der Anleger über die Anlagen informiert, für die die Mittel bestimmt sind. Die Anleger können sich gegen eine Investition entscheiden, wenn der Emittent sie nicht angemessen, klar und konsequent informiert, was das Funktionieren der Märkte beeinträchtigen könnte. Die Probleme, die sich aus der asymmetrischen Information ergeben, sind adverse Selektion und Moral Hazard.
Folgen asymmetrischer Informationen: Adverse Selektion und Moral Hazard
Adverse Selektion tritt auf, wenn ein potenzieller Käufer, dem es an ausreichenden Informationen über ein Produkt oder eine Dienstleistung mangelt und der daher nicht in der Lage ist, zwischen guten Produkten und Dienstleistungen zu unterscheiden, einen durchschnittlichen Geldbetrag für ein durchschnittliches Produkt oder eine durchschnittliche Dienstleistung zurücklegt und ein Produkt oder eine Dienstleistung kauft, das/die zu einem durchschnittlichen Preis schlechter ist als seine Alternativen. In diesem Fall werden Verkäufer von guten Produkten und Dienstleistungen zögern, ihre Waren zu einem Durchschnittspreis an einen Käufer zu verkaufen, der nicht zwischen guten und schlechten Produkten unterscheiden kann. Infolgedessen werden Verkäufer, deren Produkte und Dienstleistungen von höherer Qualität als der Marktdurchschnitt sind, den Markt verlassen, was der Marktfunktionalität schadet. Auf den Finanzmärkten erleben wir diese Situation, wenn die Mehrheit der potenziellen Aktienkäufer nicht in der Lage ist, zwischen einer renditestarken und risikoarmen Aktie und einer renditeschwachen und risikoreichen Aktie zu unterscheiden. Daher entspricht der Betrag, den der Anleger zu zahlen bereit ist, dem durchschnittlichen Aktienkurs. Ein Emittent mit geringem Risiko und hohem Renditepotenzial wird dann nicht bereit sein, seine Aktien zum Durchschnittspreis zu verkaufen, was das Funktionieren des Marktes aufgrund von adverser Selektion beeinträchtigen könnte.
Moral Hazard bezieht sich auf ein Problem der Informationsasymmetrie, das auftritt, nachdem der Anleger und der Emittent ihre Transaktion am Ende der Vertragsverhandlungen abgeschlossen haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Emittent gegen den Willen des Anlegers handelt, was zu Umständen führt, die die Risikoquote des Anlegers erhöhen und seinen Interessen schaden könnten. Die Theorie der Informationsasymmetrie besagt, dass Märkte Schaden nehmen können, wenn eine Partei mit unvollständigen Informationen eine negative Auswahl trifft oder wenn eine Partei mit mehr Informationen diese Situation ausnutzt, was zu moralischem Risiko führt. Zum Schutz der Anleger hat der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen und Verpflichtungen festgelegt, um die Informationsasymmetrie zu beseitigen und die Integrität der Märkte zu wahren.
Abwendung der Folgen asymmetrischer Informationen und die entsprechenden Verpflichtungen
Die Weitergabe genauer und umfassender Informationen auf den Kapitalmärkten hat zunehmend an Bedeutung gewonnen, da Länder, die Informationsasymmetrien vermeiden, tendenziell mehr Investitionen anziehen und damit das Wachstum ihrer Volkswirtschaften ankurbeln. An dieser Stelle sind das Publizitätsprinzip und das Transparenzprinzip zu nennen, die zu den Grundprinzipien der Kapitalmärkte gehören. Obwohl beide Prinzipien darauf abzielen, Informationsasymmetrien zu verhindern und die Marktstabilität zu erhalten, unterscheiden sie sich grundlegend voneinander. Das Publizitätsprinzip gewährleistet, dass bestimmte Informationen der Öffentlichkeit ordnungsgemäß und wie gesetzlich vorgeschrieben zur Verfügung gestellt werden, während das Transparenzprinzip dazu dient, Einblick in und Verständnis für Transaktionen und Marktteilnehmer zu gewinnen. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Erfüllung der Grundsätze der Transparenz und der öffentlichen Bekanntmachung ist die für die Anleger leicht verständliche und überschaubare Gestaltung von Emissionsprospekten. Ein Emissionsprospekt sollte klare Informationen über die Beteiligungsstruktur, die finanzielle Situation, das Management und die Besteuerung eines Unternehmens enthalten.
Ein gut funktionierender Markt setzt voraus, dass Informationsasymmetrien minimiert werden und die Anleger stets aktuelle, präzise und umfassende Informationen erhalten. Wird die Informationsasymmetrie nicht verhindert, kann dies zu negativer Auswahl und Moral Hazard führen, was eine Verschlechterung der Marktfunktion zur Folge hat. Um solche Probleme zu vermeiden, müssen die Emissionsprospekte im Einklang mit dem Grundsatz der öffentlichen Bekanntgabe klar und verständlich gestaltet sein, und die Emittenten müssen die Anleger auf ihren Websites kontinuierlich über ihre Fonds informieren. Emissionsprospekte sollten eingehend überprüft werden, und es sollten zusätzliche Vorschriften und Untersuchungen zu diesem Thema durchgeführt werden, um die Interessen sowohl der Anleger als auch der Emittenten zu schützen.