Die Warenkreditversicherung (WKV) ist ein wichtiges Finanzinstrument, das das Risiko der Nichteinziehung von Forderungen aus Terminverkäufen abdeckt. Sie sorgt für finanzielle Stabilität, indem sie den Cashflow von Unternehmen schützt, wenn diese aus verschiedenen Gründen, wie Konkurs des Schuldners, Zahlungsunfähigkeit oder politische Risiken, nicht in der Lage sind, Forderungen rechtzeitig einzutreiben.
Da die Warenkreditversicherung sowohl auf dem türkischen als auch auf dem globalen Markt eine wichtige Rolle spielt, sollte sie auch unter rechtlichen Gesichtspunkten sorgfältig geprüft werden. Rechtliche Risiken können entstehen, wenn Versicherungspolicen nicht ordnungsgemäß ausgestellt werden oder die Parteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Die Warenkreditversicherung schützt Unternehmen vor der Möglichkeit, dass ihre Forderungen nicht eingezogen werden, und bietet gleichzeitig ein sicheres Handelsumfeld mit den breiteren Finanzierungsmöglichkeiten der Banken.
Die staatlich gedeckte Warenkreditversicherung ist ein Versicherungsprodukt, das die Forderungen von KMU aus ihren inländischen Terminverkäufen abdeckt. Sie zielt darauf ab, die Verluste der Käufer in rechtlichen Situationen wie Konkurs, Gläubigervergleich, Liquidation oder Zahlungsausfall zu decken. Der Versicherungsschutz kann Barverkäufe, Verkäufe mit Kreditkarten und Bankgarantien, Verkäufe auf offene Rechnung, Verkäufe gegen Scheck oder Wechsel umfassen. Diese Art der Versicherung schützt vor finanziellen Verlusten, die durch die Nichteinziehung von Forderungen entstehen können. Sie mindert die finanziellen Risiken der Unternehmen und erhöht ihre Kreditwürdigkeit bei Banken und Finanzinstituten. So fördert die Versicherung den Absatz und das stabile Wachstum von KMU mit neuen Kunden dank sicherer Handelsmöglichkeiten.
Die Warenkreditversicherung ist eine Versicherungspolice, die im türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 und im Versicherungsgesetz Nr. 5684 geregelt ist. In diesem Zusammenhang sind die Policen verbindliche Verträge, in denen die Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherten festgelegt sind.
Der Prozess der Warenkreditversicherung beginnt mit einer Risikoanalyse und der Ausstellung der Police. Anschließend nimmt die Police mit der Festlegung der Prämie und der ersten Prämienzahlung durch den Versicherten ihre endgültige Form an. Tritt ein gedecktes Risiko ein, besteht das Verfahren aus der Schadensmeldung und der Zahlung oder Ablehnung der Entschädigung durch den Versicherer.
Der Versicherte ist verpflichtet, seine Risiken genau anzugeben, die Prämie zu zahlen und den Schaden innerhalb der gesetzlichen Fristen zu melden. Die Pflichten des Versicherers bestehen darin, das Vorliegen eines gedeckten Risikos zu prüfen und dem Versicherten innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Entschädigung für die nicht eingezogenen Forderungen zu zahlen, die durch die Police gedeckt sind.
Die wichtigsten Überlegungen für die Ausstellung und Verwaltung einer Versicherungspolice sind die folgenden:
- In den Versicherungsschutz eingeschlossene und von ihm ausgeschlossene Risiken,
- Detaillierte Analyse der Deckung und der Ausschlüsse in der Police,
- die in der Police festgelegten Deckungsgrenzen,
- Erklärungspflichten des Versicherten,
- Einhaltung der Schadensmeldefristen durch den Versicherten, um eine Entschädigung zu erhalten,
- Beachtung der Bedingungen für die Entschädigungszahlung.
Das häufigste rechtliche Risiko in der Warenkreditversicherung besteht darin, dass der Versicherte unvollständige oder falsche Angaben über seine finanzielle Lage macht. Im Falle unvollständiger Angaben kann der Versicherer die Deckung des Risikos verweigern, da der Versicherte verpflichtet ist, alle erforderlichen Angaben zu machen. Verstößt der Versicherte gegen seine Pflichten, kann der Versicherer die Zahlung der Entschädigung verweigern. Es ist auch wichtig, dass die Police unter der Leitung eines professionellen Rechtsberaters ausgestellt wird. Da einige Bereiche von den Policen ausgeschlossen sind, sollte die Deckung bei Abschluss einer Police sorgfältig geprüft werden.
Der Forderungsübergang, ein wichtiger Begriff im Versicherungsrecht, bezieht sich auf das Rückgriffsrecht des Versicherers gegenüber Dritten, indem er nach der Zahlung der Versicherungsentschädigung anstelle des Versicherten handelt. Nach Artikel 1472 des türkischen Handelsgesetzbuchs tritt der Versicherer in die Rechte des Versicherten im Verhältnis zur gezahlten Entschädigung ein. Bei der Warenkreditversicherung läuft das Verfahren wie folgt ab: Nach der Zahlung der Entschädigung an den Versicherten macht der Versicherer von seinem Rückgriffsrecht auf den Schuldner Gebrauch, um seine uneinbringlichen Forderungen einzutreiben. Wenn der Versicherte die gleiche Forderung beim Schuldner eintreibt, nachdem er eine Versicherungsleistung erhalten hat, ist er verpflichtet, den Versicherer zu entschädigen. Mit dem Forderungsübergang geht das Recht des Versicherten, den Schuldner zu verklagen, auf den Versicherer über.
Entsprechend den rechtlichen Auswirkungen des Forderungsübergangs tritt der Versicherer an die Stelle des Versicherten für den vom Schuldner einzuziehenden Betrag und ergreift die für die Eintreibung der Forderung erforderlichen rechtlichen Maßnahmen. Der Versicherte kann den vom Versicherer erhaltenen Entschädigungsbetrag nicht mehr vom Schuldner einfordern. Wird das Recht auf Forderungsübergang jedoch in der Versicherungspolice eingeschränkt oder aufgehoben, kann der Versicherer sein Recht auf Forderungsübergang verlieren. Um sein Recht auf Forderungsübergang auszuüben, muss der Versicherer fristgerecht Klage gegen den Schuldner erheben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Warenkreditversicherung eine wichtige Versicherung ist, um die Inkassorisiken von Unternehmen zu minimieren. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, auf die rechtlichen Risiken zu achten und die Police sorgfältig zu verwalten. Die staatlich gedeckte Warenkreditversicherung stellt insbesondere für KMU eine wichtige Absicherung dar, die ihnen den Zugang zu Krediten erleichtert und zu ihrer finanziellen Stabilität beiträgt.
Der Forderungsübergang des Versicherers ist ein wichtiger Mechanismus im Versicherungsrecht, der den Versicherer berechtigt, die Rechte des Versicherten bis zur Höhe der Versicherungsleistung geltend zu machen. Unternehmen sollten sich bei der Ausstellung von Versicherungspolicen rechtlich beraten lassen, ihre Verpflichtungen zum Forderungsübergang kennen und den Versicherungsschutz sorgfältig prüfen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Ümmühan Sun, Rechtsreferendar